Nach einem z.B. Energie-Check eines Handwerkers geht es jetzt in die Tiefe. Wo sich Ihr Geld im wahrsten Sinne des Wortes in Luft auflöst, weil Wärme und damit kostbare Ressourcen verpuffen – dass kann Ihnen ein Energieberater sagen.
Sie nehmen das Förderprogramm „Energieberatung Wohngebäude“ in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) des Bundwirtschaftsministeriums in Anspruch. Die Energieberatung von anbieterunabhängigen Gebäudeenergieberatern und Ingenieuren wird bei einem Ein/Zweifamilienhaus bis zu 1.300 Euro, für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten bis zu 1.700 Euro derzeitig gefördert. Bei Mehrfamilienhäusern gibt es noch Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
Der Berater übernimmt die Abrechnung mit dem BAFA. Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn
- Ihr Gebäude in Deutschland steht,
- der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt,
- das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient.
Was Sie von den Beratungen erwarten können: Analyse des Ist-Zustandes
Bei Ihnen Zuhause notiert der Berater Haustyp und Baujahr, Zahl der Wohneinheiten und die Größe der beheizbaren Wohnfläche. Er untersucht die Dämmung von Wänden und Decken, sucht nach Wärmebrücken etwa an Balkonplatten und ermittelt den Wärmebedarf Ihres Hauses. Wie alt ist die Heizung, wie wird sie geregelt und wie hoch der Verbrauch? Ist die Pumpenleistung optimal? Der Energieberater nimmt die Heizungsanlagen unter die Lupe und prüft alle möglichen energietechnischen Verbesserungen. Können erneuerbare Energien genutzt werden, und wenn ja: wie? Antworten auf diese Fragen ermittelt der Energieberater während der Analyse.
Der Energieberater erstellt eine individuelle Kosten-Nutzen-Berechnung für unterschiedliche Maßnahmenpakete zur energetischen Gebäudesanierung.
Der Beratungsbericht
Anhand der Daten schreibt Ihnen der Energieberater einen Bericht, der folgende Punkte enthält:
- allgemeinverständliche Zusammenfassung der Ergebnisse und Empfehlungen,
- Grunddaten des Hauses,
- energetischer Zustand von Gebäude, Warmwasserbereitung und Heizungsanlage mit Schwachstellen,
- mögliche Maßnahmenpakete mit Kostenangaben,
- Hinweis, wie Sie erneuerbare Energien nutzen können,
- Vergleich des Energiebedarfs jetzt und nach der Sanierung,
- Schadstoff-Einsparungen nach der Sanierung,
- Empfehlungen auch zu Fördermöglichkeiten.
Das persönliche Beratungsgespräch
Hat der Energieberater den Bericht übergeben, folgt meist ein persönliches Abschlussgespräch: Dabei erläutert er Ihnen die vorgeschlagenen Maßnahmen. Sie sollten mit Arbeiten dort beginnen, wo es die größten Wärmeverluste gibt und auf Synergieeffekte bei unterschiedlichen Maßnahmen achten. Der Energieberater wird Sie auf Förderprogramme aufmerksam machen und kann Ihnen entsprechende Ansprechpartner nennen.
Hinweis:
- Manchmal ist es das lecke Dach, oder die altersschwache Anlagentechnik, welche als Erstes zur Betrachtung kommen soll. Dann teilen Sie uns dies gerne mit.
- Halten Sie bitte für die Beratung, die Energiekostenabrechnungen der letzten drei Jahre, Schornsteinfegerprotokolle, sowie die kompletten Bauunterlagen wie alle Grundrisse, Ansichten mit dessen Schnitte, wenn noch vorhanden die Baubeschreibung bereit.
Mehr Informationen unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/Beratene/beratene_node.html
Der Energieausweis
Seit Juli 2008 ist der Energieausweis für alle Häuser Pflicht, wenn Eigentümer ihre Immobilie verkaufen, verpachten oder neu vermieten wollen. Ihr Berater kann in der Regel den Ausweis ausstellen. Sinnvoll ist es allerdings, erst nach der Sanierung den neuen Energiebedarf zu dokumentieren.
Fördermöglichkeiten prüfen
Gut fürs Klima und fürs Konto: Ob Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen bekommen Sie von Ihren Energieberater genannt – ein Berater Ihrer Bank hilft Ihnen, finanzielle Wege abzustecken und erläutert günstige Finanzierungsmöglichkeiten.
Fördermöglichkeiten:
BAFA: BEG-Einzelmaßnahmen, Zuschuss bis zu 40% möglich.
KfW: BEG-Wohngebäude – Sanierung, Kredit, Tilgungszuschuss und Zinsvergünstigung bis zu 60% möglich
KfW: BEG-Nichtwohngebäude – Sanierung, Kredit, Tilgungszuschuss und Zinsvergünstigung bis zu 50% möglich
Steuerliche Förderung, nur für selbstbewohnende Hauseigentümer bis zu 40.000€, über die Steuerklärung. Abklärung über Ihren Steuerberater/in.
Regionale Förderungen: meist Zuschuss, oder zinsvergünstigte Kredite vom jedweiligen Bundesland
Klimafreundlicher Neubau KFN, Kredit mit Tilgungszuschuss
Die hier aufgeführten Fördermöglichkeiten sind ohne Gewähr, da sich mache Programme kurzfristig verändern, oder nicht mehr zur Verfügung stehen. Auch sind dessen Anforderungen hier nicht aufgeführt, welche Einfluss auf die Förderhöhe haben.
Wohlfühlen
In Ihrem frisch sanierten Haus genießen Sie viele Vorteile: Sie sparen Energiekosten und wertvolle Ressourcen wie Erdöl. Damit tragen Sie aktiv zum Klimaschutz bei. Sie haben den Wohnkomfort und Wohlfühlfaktor Ihres Hauses erhöht. Außerdem wurde der Wert der Immobilie gesteigert und Sie haben es „enkeltauglich“ gemacht. Indem Sie Handwerker beauftragt haben, konnten Sie auch noch Arbeitsplätze sichern.
Quelle der Bilder und Textpassagen: www.modernisierungsbuendnisse.de